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Foto: drei Kinder Schwerpunkt der Rechtsmedizin in Kaiserslautern ist die Abstammungsbegutachtung.

Dabei kommen modernste Methoden, wie z. B. DNA-Profile aus Mundschleimhautabstrichen - auch bekannt als genetischer Fingerabdruck - zur Anwendung. In Verbindung mit Computer gestützten statistischen Berechnungen lässt sich so nicht nur in Paternitätsfragen, sondern auch für andere zu klärende Verwandtschaftsbeziehungen höchste Sicherheit erzielen.

Selbstverständlich ist es unerlässlich, dass die Herkunft und Identität der zu untersuchenden Proben eindeutig dokumentiert ist und die Qualität des Labors durch regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen ständig überprüft wird.

Die Qualität und Gerichtsverwertbarkeit des Abstammungsgutachtens wird durch das am Institut eingeführte Qualitätsmanagementsystem gemäß den Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten garantiert (Dtsch. Ärztebl. Jg. 99, Heft 10, B 541-B543; Urkunden Prüfnr. 04/120.1 und 04/120.2 unter www.kfqa.de, ks. download). Ab 1. Februar 2010 werden wir auch die Anforderungen des Gendiagnostikgesetzes erfüllen (s. BGBl. I, Nr. 50 SS, 2529ff).

Die im Institut erstatteten ärztlichen Gutachten reichen von A (Arztfehler) bis Z (Zurechnungsfähigkeit z. B. nach Alkohol- oder Drogenkonsum). Auftraggeber können hierfür nicht nur Gerichte, Versicherungen oder Krankenkassen, sondern auch Privatpersonen sein.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter 0631 - 6 80 45 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@rittner-vaterschaft.de