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- Kontaktaufnahme
- Auftragserteilung (s. Formblatt)
- Beratungsgespräch (telefonisch oder im Institut),
Aufklärung und schriftliche Einwilligung
- Termin für Probenentnahme bei Ihrem Kinder-, Haus-
oder Amtsarzt
- Zusendung des Entnahmesets und der Niederschriften
(ID-Bögen etc.) an den Arzt
- Probeentnahme (Mundschleimhaut oder Blut)
- Übersendung des Probenmaterials und der ID-Bögen
durch den Arzt an das Labor
- Anzahlung (50%)
- Erstellung des gerichtsverwertbaren Gutachtens
innerhalb von 8 Tagen auf der Grundlage von mindestens 12 DNA-Systemen auf mindestens 10 Chromosomen, ggf. mit biostatistischem Zusatzgutachten bei Nichtausschluss des Putativvaters.
- Restzahlung bei Erhalt des Gutachtens
- Erläuterung des Gutachtens auf Wunsch
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