Das Verfahren




  1. Kontaktaufnahme
  2. Auftragserteilung (s. Formblatt)
  3. Beratungsgespräch (telefonisch oder im Institut),
    Aufklärung und schriftliche Einwilligung
  4. Termin für Probenentnahme bei Ihrem Kinder-, Haus-
    oder Amtsarzt
  5. Zusendung des Entnahmesets und der Niederschriften
    (ID-Bögen etc.) an den Arzt
  6. Probeentnahme (Mundschleimhaut oder Blut)
  7. Übersendung des Probenmaterials und der ID-Bögen
    durch den Arzt an das Labor
  8. Anzahlung (50%)
  9. Erstellung des gerichtsverwertbaren Gutachtens
    innerhalb von 8 Tagen auf der Grundlage von mindestens 12 DNA-Systemen auf mindestens 10 Chromosomen, ggf. mit biostatistischem Zusatzgutachten bei Nichtausschluss des Putativvaters.
  10. Restzahlung bei Erhalt des Gutachtens
  11. Erläuterung des Gutachtens auf Wunsch