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Leiter und alle Mitarbeiter des Institutes für Rechtsmedizin in Kaiserslautern unterliegen nach Berufsrecht der ärztlichen
Schweigepflicht; ein Geheimnisbruch wäre strafbar (§ 203 StGB). Auch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz wäre strafbar. Sie können sicher sein, dass ohne Ihre Genehmigung keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden. Im übrigen beachten wir auch die Bestimmungen des neuen Gendiagnostik-Gesetzes (§ 17 Abs. 5). |
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Leiter und alle Mitarbeiter des Institutes für Rechtsmedizin in Kaiserslautern unterliegen nach Berufsrecht der ärztlichen
Schweigepflicht;